Aktuelles
Starkregenereignis :
Starkregen ist ein punktuell niedergehender Regenschauer, der bsonders stark ausfällt. Die großen Niederschlagsmengen eines Starkregenereignisses können zur Überlastung der Grundstücksentwässerungs,-Kanalisationssysteme und Gewässer führen. Zudem sammelt sich der Regen durch die zunehmende Versiegelung der Böden (z.B. Gebäude, Straßen und asphaltierte Flächen) an der Oberfläche und kann nur an wenigen Stellen zur Versickerung gebracht werden.
Da sich die Forderungen nach intensiver Unterhaltung der Gewässer häufen, möchten wir darüber informieren, dass unsere Verbandsgewässer für den Abfluss von Mittelwasser ausgelegt sind und für die Entwässerung der landwirtschaftlichen Flächen ausgebaut wurden.
Das Volumen der Gewässer an die Erfordernisse des Klimawandels anzupassen, ist volkswirtschaftlich nicht zu leisten und in diesem Umfang nicht erforderlich.
Vielmehr ist hier jeder Grundstückseigentümer gefordert, für Extremereignisse Vorsorge auf seinem Grundstück zu treffen, um die Auswirkungen schädlichen Rückstaus auf das Grundstück zu minimieren. Dazu gehört das Vorhandensein von funktiontüchtigen Rückstauklappen bei Entwässerung von Ebenen (z.B. Keller) unterhalb der Rückstauebene. (Straßenoberkante) Ebenso die Absicherung von Kellerlichtschächten, Kellerniedergängen und Tiefgargen. Jeder Grundstückseigentümer sollte eine Versiegelung vermeinden und ausreichend Versickerungsmöglichkeiten auf seinem Grundstück schaffen. Regelmäßig gesäuberte Regenablaufrinnen, gewartete Versickerungseinrichtungen etc. helfen bei den meisten Regenereignissen, das Objekt zu schützen.
Eine ausreichende Vorsorge kann nicht ausschließlich durch die öffentlichen Funktionträger gewährleistet werden. Alle werden sich auf Wetterveränderungen durch den Klimawandel einstellen müssen.
Gewässerpflegeverband Tensfelder Au – Schmalensee
Seit seiner Gründung 1969 ist der Gewässerpflegeverband Tensfelder Au-Schmalensee (damals noch Wasser- und Bodenverband) für die Unterhaltung der im Kreisgebiet Segeberg und Plön in die Tensfelder Au, Schwentine und Thranbruchsau einmündenden wichtigen Nebengewässer zuständig.
Er erfüllt damit die Unterhaltungspflicht der Grundstückseigentümer im Einzugsgebiet dieser Gewässer.